Meldung nach Hinweisgeberschutz-Gesetz

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln ist der Lebenshilfe Altenburg e.V. schon immer sehr wichtig. Deshalb gibt es seit vielen Jahren interne Beschwerdesysteme und auch externe Meldestellen. Wir wollen Beschwerden auswerten und zur Verbesserung unseres Handelns nutzen. Nun setzen wir auch das neu verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um.

Das Gesetz ermutigt alle Hinweisgeber ausdrücklich, zuerst jede Klärung innerhalb ihres Teams oder mit ihren Vorgesetzten herbeizuführen. Zusätzlich steht für die Lebenshilfe Altenburg eine Meldestelle nach dem HinSchG zur Verfügung, wenn sie Meldungen oder Offenlegungen an anderer Stelle tätigen wollen. Auf Bundesebene gibt es eine Meldestelle beim Bundesamt für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html

Das Hinweisgeberschutz-Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über die im Gesetz konkret definierten Verstöße im beruflichen Umfeld. Hierbei handelt es sich um

  • strafbewehrte Verstöße,
  • um bußgeldbewehrte Verstöße,
    • wenn der Schutz von Leben, Leib und Gesundheit betroffen sind oder
    • wenn die Regelung dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • und sonstige Verstöße gegen Bundes-, Landes- oder EU-Recht in den ausdrücklich aufgelisteten Rechtsbereichen in § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit a) bis lit t) HinSchG. Das sind u.a. Bekämpfung von Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit und –konformität, Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, Vorgaben zum Umweltschutz und Regelungen der Verbraucherrechte.
    Die Meldestelle bietet einen geschützten Kommunikationskanal für Anfragen oder Hinweise zu Verstößen oder Informationen. Die Vertraulichkeit der Meldung wird ebenso wie der Datenschutz gewährleistet.
    Wird ein (vermuteter) Verdachtsfall im guten Glauben gemeldet, hat der Hinweisgeber – unabhängig davon, ob sich der Verdacht letztendlich bestätigt oder nicht – keinerlei Nachteile zu befürchten. Es werden insbesondere keine Vergeltungsmaßnehmen oder Diskriminierung geduldet.

Wir unterstützen Sie bei der Übermittlung eines Hinweises an die betroffene Organisation.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Hinweis abzugeben.

Online – über unsere Hinweisgeber-Plattform per Formular
Für die Online-Übermittlung des Hinweises und für den weiteren Austausch stellen wir eine abgesicherte Kommunikationsplattform zur Verfügung.
HIER HINWEIS GEBEN

über die Post
Sie können uns auch einen Brief schicken.
In dem Brief müssen Sie uns bitte schreiben, was passiert ist.
Wir müssen wissen, wann und wo sich dieser Sachverhalt ereignet hat (Zeitpunkt/ Dauer, sowie Stadt/ Standort).
Wer ist davon betroffen (Abteilung, beteiligte Personen)?
Kann der beobachtete Sachverhalt durch andere objektive Umstände belegt werden?
Und Sie können eine Telefonnummer in den Brief schreiben. Dann können wir einfach Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Am besten schreiben Sie auch die Uhrzeit auf, wann wir Sie unter der Telefonnummer anrufen dürfen.

Schicken Sie den Brief an:
Lebenshilfe Altenburg e.V.
Meldestelle Hinweisgeber
persönlich/vertraulich
Parkstraße 1
04600 Altenburg

Hinweis: Sämtliche Meldungen können bei der Meldestelle auch anonym bzw. unter einem Pseudonym abgeben werden. Bei anonymen Meldungen kann es aber keinen Austausch zu geplanten oder ergriffenen Maßnahmen geben.