Ambulant begleitete Elternschaft
Ein ambulantes Unterstützungsangebot, um das Zusammenleben von Eltern mit Lern- oder geistiger Behinderung und deren Kindern langfristig zu gewährleisten.
Begleitung/Assistenz/Unterstützung findet statt:
- ambulant (in der eigenen Wohnung)
Jede Familie hat zwei feste Bezugsbetreuer, sogenannte Familienassistenten.
Die Familienassistenten setzen sich aus den Bereichen Eingliederungshilfen und pädagogische Hilfen zusammen.
Für wen ist unsere Hilfe:
Für Menschen mit einer Lernbehinderung oder geistigen Behinderung, die
- schon Eltern sind
- in einer Partnerschaft leben und einen Kinderwunsch haben
- ein Kind erwarten
und Unterstützung benötigen bei:
- der Erziehung Ihrer Kinder
- der Bewältigung alltäglicher Aufgaben
- der Haushaltsführung
Unsere Leistungen:
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII:
- Anleitung und Unterstützung bei der individuellen Basisversorgung und der alltäglichen Lebensführung der Eltern
- Hilfestellung der Eltern zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung (Begleitung zu Ärzten oder Therapeuten)
- Hilfe und Unterstützung bei der Schaffung einer sauberen und sicheren häuslichen Umgebung
- Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
- Schaffung von Rahmenbedingungen für eine positive altersgemäße körperliche und seelische Entwicklung des Kindes
Leistungen der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII:
- Begleitung in der Schwangerschaft
- Vorbereitung auf die Geburt
- Anleitung bei der Pflege und altersgemäßen Versorgung des Kindes
- altersgerechte Erziehung und Förderung des Kindes
- Gewährleistung des Kindeswohls
- Beratung und Hilfestellung in allgemeinen Fragen der Kindererziehung
- Unterstützung im Umgang mit der Elternrolle
- gemeinsame Freizeitgestaltung
- Erarbeitung einer geregelten Tagesstruktur
- Aufbau persönlicher Netzwerke (Kindergarten, Vereine, Familientreffs)
- Vermittlung von Fähigkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen Eltern- Kind- Beziehung
- Krisenintervention
- Trennungsbegleitung
Finanzierung:
- örtlicher Jugendhilfeträger auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27-35 SGB VIII
- örtliches Sozialamt auf der Grundlage des §§ 53, 54 SGB XII
Was müssen Sie tun, um die Hilfen zu bekommen?
Sie müssen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Wenn Sie schon Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten, dann wenden Sie sich an das Sozialamt.
Gern können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.