
Begleitung/Assistenz/Unterstützung findet statt:
Für wen ist unsere Hilfe:
Für Menschen mit einer Lernbehinderung oder geistigen Behinderung, die
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII:
Sie müssen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Wenn Sie schon Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten, dann wenden Sie sich an das Sozialamt. Gern können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
- ambulant (in der eigenen Wohnung)
Für wen ist unsere Hilfe:
Für Menschen mit einer Lernbehinderung oder geistigen Behinderung, die
- schon Eltern sind
- in einer Partnerschaft leben und einen Kinderwunsch haben
- ein Kind erwarten
- der Erziehung Ihrer Kinder
- der Bewältigung alltäglicher Aufgaben
- der Haushaltsführung
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII:
- Anleitung und Unterstützung bei der individuellen Basisversorgung und der alltäglichen Lebensführung der Eltern
- Hilfestellung der Eltern zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung (Begleitung zu Ärzten oder Therapeuten)
- Hilfe und Unterstützung bei der Schaffung einer sauberen und sicheren häuslichen Umgebung
- Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
- Schaffung von Rahmenbedingungen für eine positive altersgemäße körperliche und seelische Entwicklung des Kindes
- Begleitung in der Schwangerschaft
- Vorbereitung auf die Geburt
- Anleitung bei der Pflege und altersgemäßen Versorgung des Kindes
- altersgerechte Erziehung und Förderung des Kindes
- Gewährleistung des Kindeswohls
- Beratung und Hilfestellung in allgemeinen Fragen der Kindererziehung
- Unterstützung im Umgang mit der Elternrolle
- gemeinsame Freizeitgestaltung
- Erarbeitung einer geregelten Tagesstruktur
- Aufbau persönlicher Netzwerke (Kindergarten, Vereine, Familientreffs)
- Vermittlung von Fähigkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen Eltern- Kind- Beziehung
- Krisenintervention
- Trennungsbegleitung
- örtlicher Jugendhilfeträger auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27-35 SGB VIII
- örtliches Sozialamt auf der Grundlage des §§ 53, 54 SGB XII
Sie müssen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Wenn Sie schon Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten, dann wenden Sie sich an das Sozialamt. Gern können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Kontaktinformationen
Ansprechpartner
Frau Sandra Wittig
Bereichsleiterin
Ambulant begleitete Elternschaft
Parkstraße 1
04600 Altenburg
Tel: 0 34 47 / 85 29 77
Mobil: 0172 / 78 38 046
Fax: 0 34 47 / 85 29 815
Email: BegleiteteElternschaft[@]lebenshilfe-altenburg.de
Bereichsleiterin
Ambulant begleitete Elternschaft
Parkstraße 1
04600 Altenburg
Tel: 0 34 47 / 85 29 77
Mobil: 0172 / 78 38 046
Fax: 0 34 47 / 85 29 815
Email: BegleiteteElternschaft[@]lebenshilfe-altenburg.de